Schulkonferenz

Zusammensetzung und Aufgaben der Schulkonferenz:

Die Schulkonferenz ist ein gemeinsames Gremium aus Lehrern und Eltern und wird alle zwei Jahre gewählt. Alle Eltern, die ein Kind an der Schule haben, können sich in die Schulkon­ferenz wählen lassen. Die Wahl der Elternvertreter sowie deren Stellvertreter erfolgt auf einer Sitzung des Schulelternbeirates.

Die Schulkonferenz berät über wichtige Angelegenheiten der Schule und hat Entscheidungs- und Anhörungsrechte.

Entscheidungen durch die Schulkonferenz sind nach dem hessischen Schulgesetz bei folgenden Themen zu treffen (auszugsweise):

  • Schulprogramm
  • Schulordnung
  • Grundsätze für Hausaufgaben und Klassenarbeiten

Bei folgenden Themen bestehen Anhörungsrechte:

  • Vor Entscheidungen zur Schulorganisation
  • Vor der Namensgebung der Schule
  • Vor wichtigen, die Schule betreffenden Entscheidungen des Schulträgers über Schülerbeförderungen und Schulwegsicherungen