Schulkonferenz
Zusammensetzung und Aufgaben der Schulkonferenz:
Die Schulkonferenz ist ein gemeinsames Gremium aus Lehrern und Eltern und wird alle zwei Jahre gewählt. Alle Eltern, die ein Kind an der Schule haben, können sich in die Schulkonferenz wählen lassen. Die Wahl der Elternvertreter sowie deren Stellvertreter erfolgt auf einer Sitzung des Schulelternbeirates.
Die Schulkonferenz berät über wichtige Angelegenheiten der Schule und hat Entscheidungs- und Anhörungsrechte.
Entscheidungen durch die Schulkonferenz sind nach dem hessischen Schulgesetz bei folgenden Themen zu treffen (auszugsweise):
- Schulprogramm
- Schulordnung
- Grundsätze für Hausaufgaben und Klassenarbeiten
Bei folgenden Themen bestehen Anhörungsrechte:
- Vor Entscheidungen zur Schulorganisation
- Vor der Namensgebung der Schule
- Vor wichtigen, die Schule betreffenden Entscheidungen des Schulträgers über Schülerbeförderungen und Schulwegsicherungen